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Einfache Melderegisterauskunft
Jeder, der in Rietberg gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftliche Auskunft über die Daten zu erhalten, die über ihn im Melderegister gespeichert sind.
Auch dritte Personen erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft. Auf schriftliche Anfrage gibt die Meldebehörde folgende Auskünfte:
- Vor- und Familienname
- Anschrift
- Akademische Grade
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Auskünfte werden nicht erteilt bei Anfragen zwecks Werbung oder Adresshandel, es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt.
Erweiterte Meldregisterauskunft
Kann die anfragende Person ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, darf die Meldebehörde eine erweiterte Registerauskunft geben, die zusätzlich folgende Daten umfasst:
- Tag und Ort der Geburt
- Frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeit
- Frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- Gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort